Einsatz der Chorweiler Bevölkerung für den Erhalt einer Notdienstpraxis im Zentrum von Chorweiler

In Chorweiler wird eine Notdienstpraxis dringend benötigt. Es wurden in der Bevölkerung 6000 Unterschriften für den Erhalt der Notdienstpraxis gesammelt. 

Sollte im Rahmen der KV-Notdienstreform für Chorweiler wegen seiner strukturellen Probleme eine Sonderlösung wie z.B. eine Zweigpraxis angedacht, wäre dies sicher zu unterstützen! 

Auf Initiative von zwei Bürgerinnen Helga Wagner und Ursula Buetgen fand am 13. April eine Demonstration statt unter dem Motto:

Chorweiler – Unsere Notfallpraxis muss hier bleiben!

Die Notwendigkeit die Notfallpraxis am aktuellen Standort zu behalten, wurde wie folgt begründet:

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) will die hausärztliche Notfallpraxis in Chorweiler zum 31. Dezember 2019 schließen. Weit über 6.000 Menschen haben eine Petition zum Erhalt der Notfallpraxis unterschrieben. Ein wesentliches Hauptargument der KV zur Schließung der Praxis, ist die gesetzliche Pflicht, zukünftig alle hausärztlichen Notfallpraxen an ein Krankenhaus anzugliedern. Die aktuelle gesetzliche Regelung erlaubt aber auch Notfallpraxen außerhalb von Krankenhäusern.

Wichtige Gründe zum Erhalt der Notfallpraxis:

Ärztliche Versorgung: Der Bezirk Chorweiler ist bereits heute haus- und fachärztlich  unterversorgt. In den kommenden Jahren werden noch weitere Praxen wegfallen, da der Bezirk Chorweiler für junge Ärzte wenig attraktiv erscheint.

Keine Zwei-Klassen Medizin: Die Verlegung der Notfallpraxis trifft vor allem die Einwohner, die bereits jetzt im sozialen Abseits stehen und auf Grund fehlender Mobilität und/oder ihrer finanziellen Situation nicht in der Lage sind weiter entfernte Praxen aufzusuchen.

Infrastruktur im Bezirk Chorweiler: Die ohnehin schon mangelhafte Infrastruktur hemmt die Entwicklung neuer Wohngebiete (z.B. Kreuzfeld und Auweiler). Die Notfallpraxis jetzt zu schließen ist ein falsches Signal.

Erreichbarkeit der Praxis: Der Kölner Norden ist nur sehr unzureichend vom ÖPNV erschlossen. Ausnahme ist hier der zentrale Verkehrsknotenpunkt Chorweiler mit dem  Busbahnhof sowie der S- und U-Bahn Haltestelle in direkter Nachbarschaft zur Notfallpraxis.